Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.04.2004 - 6 U 104/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 13 Abs 5 UWG
Mehrfachverfolgung gleichartiger oder ähnlicher Wettbewerbsverstöße - aufrecht.de
Mehrfache Verfolgung gleichartiger Wettbewerbsverstöße
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gegenüberstellung von Verkaufspreis und einer vermeintlichen unverbindlichen Preisempfehlung; Werbemaßnahme ohne Kenntnis und Billigung; Voraussetzungen eines konkreten Wettbewerbsverhältnises ; Wettbewerbsverstoß wegen irreführender Werbung
- Judicialis
UWG § 13 V
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 13 Abs. 5
Zur Mehrfachverfolgung gleichartiger oder ähnlicher Wettbewerbsverstöße - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 05.03.2003 - 20 O 259/02
- OLG Frankfurt, 22.04.2004 - 6 U 104/03
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 334
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98
Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2004 - 6 U 104/03
Ob die Mehrfachverfolgung gleichartiger oder ähnlich gelagerter Wettbewerbsverstöße nachdenselben Maßstäben zu beurteilen ist wie ein gleichzeitiges oder sukzessives Vorgehen mehrerer Kläger gegen ein und denselben Verstoß, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang offengeblieben (vgl. BGH, WRP 2002, 980, 981 Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2004, 70, 71 Preisbrecher).Zwar ist die Tatsachenfeststellung hier nicht auf die besonderen Verhältnisse der jeweiligen Filiale bezogen wie in Fällen, die eine mangelnde Vorratshaltung betreffen (vgl. BGH, WRP 2002, 980 Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2004, 70 Preisbrecher).
- BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01
Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes an verschiedenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2004 - 6 U 104/03
Ob die Mehrfachverfolgung gleichartiger oder ähnlich gelagerter Wettbewerbsverstöße nachdenselben Maßstäben zu beurteilen ist wie ein gleichzeitiges oder sukzessives Vorgehen mehrerer Kläger gegen ein und denselben Verstoß, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang offengeblieben (vgl. BGH, WRP 2002, 980, 981 Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2004, 70, 71 Preisbrecher).Zwar ist die Tatsachenfeststellung hier nicht auf die besonderen Verhältnisse der jeweiligen Filiale bezogen wie in Fällen, die eine mangelnde Vorratshaltung betreffen (vgl. BGH, WRP 2002, 980 Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2004, 70 Preisbrecher).
- BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98
Scanner-Werbung
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2004 - 6 U 104/03
Somit geht es hier nicht um die gesonderte Inanspruchnahme mehrerer für ein und denselben Verstoß verantwortlicher Gesellschaften durch konzernmäßig verbundene Unternehmen (vgl. dazu BGH, WRP 2002, 977, 979 ScannerWerbung).
- BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99
Vanity-Nummer
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2004 - 6 U 104/03
Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ist dann gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, daß das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH, WRP 2002, 1050, 1051 f. Vanity-Nummer). - OLG Frankfurt, 15.07.2003 - 6 U 204/02
Mehrfacher Wettbewerbsverstoß: Beurteilungsgrundlage einer negativen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2004 - 6 U 104/03
Außerdem hatte die Beklagte ihrerseits gegen die Klägerin eine negative Feststellungsklage erhoben (Landgericht Frankfurt a.M. 3/12 O 96/02;OLG Frankfurt a.M. 6 U 204/02), die durch den vorliegenden Rechtsstreit ihre Erledigung gefunden hat. - LG Bremen, 30.01.2003 - 12 O 383/02
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Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2004 - 6 U 104/03
Eine mißbräuchliche Geltendmachung nach § 13 Abs. 5 UWG liege nicht vor, da die beiden anderen von der Beklagten angesprochenen Klagen beim Landgericht Darmstadt vom 11.06.2002 12 O 383/02 und vom 01.07.2002 14 O 435/02 nicht denselben Wettbewerbsverstoß betroffen hätten.