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   OLG Frankfurt, 22.04.2004 - 6 U 104/03   

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https://dejure.org/2004,6318
OLG Frankfurt, 22.04.2004 - 6 U 104/03 (https://dejure.org/2004,6318)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.04.2004 - 6 U 104/03 (https://dejure.org/2004,6318)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. April 2004 - 6 U 104/03 (https://dejure.org/2004,6318)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 Abs 5 UWG
    Mehrfachverfolgung gleichartiger oder ähnlicher Wettbewerbsverstöße

  • aufrecht.de

    Mehrfache Verfolgung gleichartiger Wettbewerbsverstöße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenüberstellung von Verkaufspreis und einer vermeintlichen unverbindlichen Preisempfehlung; Werbemaßnahme ohne Kenntnis und Billigung; Voraussetzungen eines konkreten Wettbewerbsverhältnises ; Wettbewerbsverstoß wegen irreführender Werbung

  • Judicialis

    UWG § 13 V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 5
    Zur Mehrfachverfolgung gleichartiger oder ähnlicher Wettbewerbsverstöße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 334
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98

    Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2004 - 6 U 104/03
    Ob die Mehrfachverfolgung gleichartiger oder ähnlich gelagerter Wettbewerbsverstöße nachdenselben Maßstäben zu beurteilen ist wie ein gleichzeitiges oder sukzessives Vorgehen mehrerer Kläger gegen ein und denselben Verstoß, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang offengeblieben (vgl. BGH, WRP 2002, 980, 981 ­ Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2004, 70, 71 ­ Preisbrecher).

    Zwar ist die Tatsachenfeststellung hier nicht auf die besonderen Verhältnisse der jeweiligen Filiale bezogen wie in Fällen, die eine mangelnde Vorratshaltung betreffen (vgl. BGH, WRP 2002, 980 ­ Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2004, 70 ­ Preisbrecher).

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01

    Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes an verschiedenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2004 - 6 U 104/03
    Ob die Mehrfachverfolgung gleichartiger oder ähnlich gelagerter Wettbewerbsverstöße nachdenselben Maßstäben zu beurteilen ist wie ein gleichzeitiges oder sukzessives Vorgehen mehrerer Kläger gegen ein und denselben Verstoß, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang offengeblieben (vgl. BGH, WRP 2002, 980, 981 ­ Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2004, 70, 71 ­ Preisbrecher).

    Zwar ist die Tatsachenfeststellung hier nicht auf die besonderen Verhältnisse der jeweiligen Filiale bezogen wie in Fällen, die eine mangelnde Vorratshaltung betreffen (vgl. BGH, WRP 2002, 980 ­ Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2004, 70 ­ Preisbrecher).

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2004 - 6 U 104/03
    Somit geht es hier nicht um die gesonderte Inanspruchnahme mehrerer für ein und denselben Verstoß verantwortlicher Gesellschaften durch konzernmäßig verbundene Unternehmen (vgl. dazu BGH, WRP 2002, 977, 979 ­ ScannerWerbung).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2004 - 6 U 104/03
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ist dann gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, daß das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH, WRP 2002, 1050, 1051 f. ­ Vanity-Nummer).
  • OLG Frankfurt, 15.07.2003 - 6 U 204/02

    Mehrfacher Wettbewerbsverstoß: Beurteilungsgrundlage einer negativen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2004 - 6 U 104/03
    Außerdem hatte die Beklagte ihrerseits gegen die Klägerin eine negative Feststellungsklage erhoben (Landgericht Frankfurt a.M. ­ 3/12 O 96/02;OLG Frankfurt a.M. ­ 6 U 204/02), die durch den vorliegenden Rechtsstreit ihre Erledigung gefunden hat.
  • LG Bremen, 30.01.2003 - 12 O 383/02

    Bsagmeckerseite.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2004 - 6 U 104/03
    Eine mißbräuchliche Geltendmachung nach § 13 Abs. 5 UWG liege nicht vor, da die beiden anderen von der Beklagten angesprochenen Klagen beim Landgericht Darmstadt vom 11.06.2002 ­ 12 O 383/02 ­ und vom 01.07.2002 ­ 14 O 435/02 ­ nicht denselben Wettbewerbsverstoß betroffen hätten.
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